Die Vergütung hat nach meiner Ansicht stets fair und transparent zu sein. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil eines vertrauensvollen und guten Mandatsverhältnisses.
Ein Mandat beginnt in der Regel mit einer groben Besprechung des Sachverhalts und der ersten rechtlichen Prüfung. Hierfür wird in der Regel ein am zeitlichen Aufwand bemessender Festpreis vereinbart.
Die Beratung und Vertretung erfolgt bei mir regelmäßig auf Basis eines Zeithonorars. Dieses bietet für beide Seiten die höchste Transparenz und stellt sicher, dass Leistung und Gegenleistung äquivalent bleiben.
Daneben besteht regelmäßig auch die Option, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Die Gebühren richten sich hierbei nach dem sogenannten Gegenstandswert. Die Gebühren nach dem RVG stellen im Rahmen der gerichtlichen Vertretung Mindestgebühren dar.
Auch ein Pauschalpreis kann im Einzelfall eine adäquate Gebührenvereinbarung beinhalten. Pauschalhonorare bieten sich regelmäßig dann an, wenn für beide Seiten der Aufwand als auch das Ergebnis ohne Schwierigkeiten absehbar sind.